I. Allgemeines

1. Aufträge, Auftragnehmer

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Einschaltaufträge und damit verbundene Aufträge, die Gesellschaften der Omnicom Media Group in Deutschland für sich oder im Namen und für Rechnung einer anderen, zur Omnicom Media Group in Deutschland gehörenden Gesellschaft (zusammen „wir“) mit Vermarktern oder Inhabern von Medien (jeweils „Auftraggeber“) abschließen.
  • Zur Omnicom Media Group in Deutschland gehören folgende Gesellschaften:
    • Omnicom Media Group Germany GmbH (Amtsgericht Düsseldorf/HRB 34168) USt-IdNr.: DE 186239313
    • OMD Germany GmbH (Amtsgericht Düsseldorf/HRB 75489) USt-IdNr: DE 242292388
    • OMD Hamburg GmbH (Amtsgericht Hamburg/HRB 58198) USt-IdNr.: DE 170927738
    • OMD Düsseldorf GmbH (Amtsgericht Düsseldorf/HRB 31208) USt-IdNr.: DE 813424586
    • OMD München GmbH (Amtsgericht München/HRB 127421) USt-IdNr.: DE 812785695
    • PHD Germany GmbH (Amtsgericht Frankfurt/HRB 16475) USt-IdNr.: DE 114134553
    • Resolution Media GmbH (Amtsgericht Düsseldorf/HRB 67391) USt-IdNr.: DE 175219210
    • areasolutions GmbH (Amtsgericht Hamburg/HRB 60055) USt-IdNr.: DE 175219285
    • Trakken GmbH (Amtsgericht Hamburg/HRB 104862) USt-IdNr.: DE 260040919
    • Hearts & Science Germany GmbH (Amtsgericht Düsseldorf/HRB 80972) USt-IdNr.: DE 313080851
    • Hearts & Science München GmbH (Amtsgericht München/HRB 141551) USt-IdNr.: DE 220209149
    • bynd GmbH (Amtsgericht München/HRB 171377) USt-IdNr.: DE 815449616
    • MPX GmbH (Amtsgericht Stuttgart/HRB 23629) USt-IdNr.: DE 155531287

2. Bestätigungen

Unsere Aufträge sind unter Angabe einer eindeutigen Referenz unverzüglich in elektronischer Form oder in Textform zu bestätigen. Etwaige Abweichungen, auf die hinzuweisen ist, bedürfen unserer Zustimmung ebenfalls in elektronischer Form oder in Textform.

3. Abwehrklausel

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

4. Termine/Platzierungen, Rücktritt

Die gebuchten Termine und Platzierungen sind rechtsverbindlich. Wir dürfen jedoch unter Wahrung der branchenüblichen Fristen vom Auftrag ganz oder teilweise ggf. per Fax oder E-Mail zurücktreten.

5. Preisänderung

Preisermäßigungen gelten bereits für noch nicht ausgeführte Leistungen eines Auftrages. Preiserhöhungen treten frühestens nach 4 Wochen seit unserer schriftlichen Unterrichtung in Kraft und berechtigen uns zum Rücktritt vom Auftrag in Bezug auf noch nicht ausgeführte Leistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns neue Preislisten/Tarife unverzüglich zuzusenden.

6. Rabatte und andere Reduktionen

Die vom Auftragnehmer angebotenen Rabattsätze und andere Reduktionen werden auf die Gesamt-Rechnungssumme angewendet, die Einschaltungen innerhalb eines Kalenderjahres oder eines abweichenden Zeitraums für denselben Werbungstreibenden bzw. dem konzernverbundenen Unternehmen eines Konzerns betrifft.

7. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer und wir sind verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners sowie im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangte Umstände (auch Inhalt und Umfang des Auftrags), ferner Daten, die dem Datenschutz unterliegen, streng vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer und ggf. die von ihm vertretenen Medien sind auch nicht berechtigt, unsere oder des Werbungstreibenden Firma, unsere oder dessen Marken und Logos sowie Informationen über den Auftrag zu Referenzzwecken zu verwenden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Agentur und des Werbungstreibenden.

8. Veröffentlichungsrechte; Haftung

Es ist Sache des jeweiligen Werbungstreibenden oder seiner Kreativ-Agentur, auf den Auftragnehmer die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formate des in Betracht kommenden Mediums zu übertragen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Umfang.

9. Sendebestätigung, Anzeigenbeleg, Ausführungsbestätigung

Bei TV- und Rundfunkwerbung hat uns der Auftragnehmer nach Abschluss des Sendemonats eine Sendebestätigung mit Angabe des Werbeblocks und der Echtzeit und des Motives, bei Anzeigen- und Fremdbeilagenwerbung einen Anzeigenbeleg (Anzeigenausschnitt, Belegseite oder vollständige Belegnummer) entsprechend der Auftragsspezifikation, bei sonstigen Medien die branchenüblichen Nachweise zu übersenden und hat uns bei anderen Werbemitteln auf unseren Wunsch eine Ausführungsbestätigung zu übermitteln

10. Sachmängel

Hat das veröffentlichte Werbemittel einen Sachmangel, haben wir einen Anspruch auf eine vollständige Gutschrift bzw. eine entsprechende Minderung der vereinbarten Nettovergütung.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Kaufrechts.
(2) Die Gerichtsstände der Gesellschaften der Omnicom Media Group in Deutschland entsprechend den in I. 1(2) genannten Orten der zuständigen Amtsgerichte

II. Besondere Bedingungen für Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien

1. Auflagenminderung

Die vor dem Abschluss zuletzt veröffentlichte Höhe der verkauften Auflage ist Grundlage des vereinbarten Preis-/Leistungsverhältnisses. Bleibt die durchschnittliche Höhe der verkauften Auflagen der innerhalb des Insertionszeitraums belegten Ausgaben pro Quartal oder pro Heft hinter der maßgebenden Auflagenhöhe zurück, dürfen wir die Vergütung entsprechend mindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Daten dafür pro Werbungstreibenden unaufgefordert zu liefern und eine entsprechende Gutschrift auszustellen.

2. Errechnung der Abnahmemenge (Zeitungen)

Text-Millimeterzeilen werden dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

3. Textteil-Anzeigen (Zeitungen)

Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten vollständig an redaktionellen Text angrenzen.

III. Besondere Bedingungen für Werbung im Internet

1. Stornofristen

Es gilt eine Stornofrist von höchstens 14 Tagen.

2. Umfeldbeschränkung

Schaltungen dürfen nicht in anderen als in unserem Auftrag festgelegten Umfeldern vorgenommen werden. Eine Änderung der Schaltung darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Agentur vorgenommen werden.

3. Spezifikation zur Produktion

Es sind uns durch den Vermarkter alle zur Produktion von den gebuchten Werbemitteln notwendigen technischen sowie sonstigen Spezifikationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ebenso sind wir über die Änderung von gängigen Spezifikationen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Sollten Werbemittel, die nach den zur Verfügung gestellten Spezifikationen erstellt worden sind, nicht zur Schaltung geeignet sein, so hat der Auftragnehmer die zur Änderung der Werbemittel notwendigen Zusatzkosten zu tragen.

I. Allgemeines II. Besondere Bedingungen für Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Printmedien III. Besondere Bedingungen für Werbung im Internet
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